Wer darf auf die Waldorfschule ?
Geschrieben von: wojciech und katharina zdrojewski Dienstag, den 29. Juli 2008 um 15:20 Uhr
Dies ist ein Bericht über die uns widerfahrenen Vorkomnisse in der Waldorfschule Köln.
Frühjahr 2008, vier Jahre nach der Ablehnung zur Aufnahme in der Waldorfschule:
Unser Sohn steht kurz vor dem Abschluss seiner Grundschulzeit. Ein erfolgreicher Abschluss, denn er hat die Empfehlung für das Gymnasium erworben und beendet die Grundschule mit einem hervorragenden Zeugnis. Im Laufe seiner Grundschulzeit wurde unser Sohn von rund zehn Lehrern in verschiedenen Schulfächern unterrichtet.
Wir freuen uns über die gute Entwicklung unseres Sohnes, der zu einem klugen, agilen und sozial kompetenten Jungen herangewachsen ist. Und über jeden Tag, an dem es uns gelingt, ihm eine ungetrübte und harmonische Kindheit zu schenken. Nicht immer war uns das möglich durch die Ablehnung der Waldorfschule und die damit verbundenen Auswirkungen, Behinderungen ein „normales“ Familienleben zu führen. Und die Folgen sind noch immer präsent.
Frühjahr 2004 wird unser 7-jähriger Sohn von der Aufnahmekommission der Waldorfschule als unterentwickelt abgestempelt und ihm die Ausbildung an dieser Schule verwehrt. Im Ergebnisgespräch mit der Aufnahme-Kommission wird uns für unseren Sohn eine integrative Schulausbildung an der Michaelischule (wenig Kinder + zwei Lehrkräfte), also eine sonderpädagogische Förderung, vorgeschlagen.
Grund dafür seien Annahmen zur Unterentwicklung geistiger, motorischer, emotionaler und sozialer Kompetenzen unseres Sohnes. Diese Annahmen fundieren auf den Untersuchungen einer internen und somit in der Aufnahmekommission eingebundenen Ärztin, sowie auf den Einschätzungen der verantwortlichen Waldorfpädagogen.
Vorgeschichte: Unsere älteren beiden Kinder besuchten die Waldorfschule jeweils seit der fünften Klasse. Während unsere Tochter ihre schulische Ausbildung ohne weitere Probleme und mit dem Abitur abschloss, gab es mit unserem ältesten Kind vergleichbare Schwierigkeiten. Zunächst gab es bei der Aufnahme-Prozedur bereits Vorfälle wie den „zufälligen“ Verlust der Aufnahmedokumente, der sich bei der Anmeldung des Jüngsten, Martin, wiederholte und zur einer Chancenreduktion für einen Platz führte.
Um den damaligen Annahmen der Klassenlehrerin unseres älteren Sohnes, er sei behindert, zu widerlegen und zu dementieren, begaben wir ihn in eine ambulante psychiatrische Behandlung, die ihren zu erwarteten Erfolg brachte. Unser ältester Sohn war vollkommen gesund und normal entwickelt.
Acht Jahre später sitzt die Klassenlehrerin unseres älteren Sohnes in der Aufnahmekommission für die Klasse des Jahrgangs unseres jüngeren Sohnes. Wieder so ein Urteil. Wir widerlegten erneut die von der Aufnahmekommission aufgestellten Behauptungen über unseres Sohnes angebliche Unterentwicklung mit diversen ärztlichen und schulischen Attesten, die noch vor, aber auch nach der Aufnahmeprüfung erstellt worden waren und jegliche dieser Behauptungen entkräfteten. Er war und ist ein vollkommen gesundes und normal entwickeltes Kind.
Unsere Reaktionen (Briefe an die Schulgemeinschaft) blieben weitgehenden unbeachtet und unbeantwortet. Auch Versuche persönlich das Gespräch zu suchen trafen auf Ablehnung.
befürchtetet hatten: Er war nicht nur dem von uns unerwünschten Leistungsdruck, sondern - in einem Stadtteil mit einer mehrheitlich sehr problembeladenen Bevölkerung - auch der Gewalt seiner Mitschüler ausgesetzt. Er hat die Schwierigkeiten gemeistert ohne sich den Gewaltmustern anzupassen. Aber es war sehr belastend für ihn und andere Familienmitglieder.
Was die Aufnahmeablehnung betrifft, so glauben wir, dass es Faktoren außer der angeblichen Unterentwicklung unseres Sohnes gab, die den Ausschluss aus der Schulgemeinde herbeiführten. Zum einen spielten wohl unser Wohnort und unsere wirtschaftliche Lage, die zwar stabil aber bescheiden ist, eine entscheidende Rolle. Einen weitern Faktor, den wir in Betracht ziehen, ist unser ausländischer Hintergrund.
Aus unserer Sicht handelt es sich um eine klare Diffamierung unseres Sohnes und unserer Familie, eine Handlungsweise, die von Intoleranz, Unehrlichkeit und Abgrenzung gezeichnet ist.
©Katharina und Wojciech Zdrojewski
Im Anschluss zitieren wir an dieser Stelle die Empfehlung für die weiterführende Schule und verweisen auf die sportliche Leistung unseres Sohnes, der zwei Jahre in Folge als Schulbester die Bundesjugendspiele mit einer Ehrenurkunde absolviert hat.
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„Begründete Empfehlung für die weitere Schullaufbahn
Die Klassenkonferenz hat am 14. 01. 2008 beschlossen, dass M. aufgrund der Lernentwicklung sowie Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens für den Besuch des Gymnasiums und der Gesamtschule geeignet ist.
Begründung für die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn:
M. zeigte während der gesamten Grundschulzeit eine konstante Lernentwicklung, die zu guten bis sehr guten Leistungen in allen Lernbereichen führte. Er wirkte jederzeit belastbar und war grundsätzlich lernwillig. Seine Arbeitsweise war sehr selbstständig und die Mitarbeit überaus weiterführend und bereichernd. M. konnte in allen Fächern neue Sachverhalte und Zusammenhänge schnell erfassen. Er konnte sie gut behalten und wiedergeben. Schriftliche Arbeiten konnte er selbstständig und konzentriert ausführen sowie ansprechend und übersichtlich gestalten. Sein Wortschatz ist umfangreich und differenziert. M. erzählt treffend und gewandt. Er kann Beobachtungen und Erlebnisse lebendig darstellen.
Diese Empfehlung ist Bestandteil des Zeugnisses vom 18. 01. 2008.“
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Hinweis vom kumm-erus-Büro:
In kumm-erus Nr.29 (im Logo falsch als 28 bezeichnet) befindet sich auf Seite 4 der Artikel: "Warnung: Waldorfschule grenzt aus", Untertitel: "Ausländer, aktive und kritische Kinder, Eltern ohne dickes Vermögen nicht erwünscht?" Dieser Artikel bezieht sich auf die gleichen Fälle.
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